Die Finanzverwaltung kommt den von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen. Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung, das Sie hier finden.
- Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres abgesehen. Säumniszuschläge werden erlassen.
- Steuerstundungen
- Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen werden auf Antrag auf Null herabgesetzt.