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Steuererleichterungen

Die Finanzverwaltung kommt den von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen. Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung, das Sie hier finden.

  • Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres abgesehen. Säumniszuschläge werden erlassen.
  • Steuerstundungen
  • Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen werden auf Antrag auf Null herabgesetzt.

Weitere Infos hier.