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aktuelle Infos zu geplanten Finanzhilfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

um Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen in der Corona-Pandemie gezielt zu helfen, bringt die Bundesregierung umfassend erweiterte Unterstützung auf den Weg. Dazu zählen außerordentliche Hilfen für alle, die direkt von erneuten vorübergehenden Schließungen betroffen sind. Die Schnellkredite der KfW sollen zudem auch für kleine Unternehmen geöffnet und die Überbrückungshilfen nochmals verbessert und verlängert werden.

Informationen vom 03.11.2020 zur außerordentlichen „Corona-Nothilfe“

So soll die Hilfe zugeschnitten werden:

Außerordentliche Corona-Hilfen (10 Milliarden):

  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale (Entschädigung/Erstattung) in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten.
  • Anderweitige Hilfen für den Zeitraum (Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfen) werden vom Erstattungsbetrag abgezogen. (Anmerkung: Wenn anderweitige Hilfen abgezogen werden, dann sind es aber insgesamt immer noch 75%, mit denen die entsprechende Unternehmen unterstützt werden. Es gibt nur nicht die Möglichkeit, mit anderen Hilfen über die 75% zu kommen.)
  • Die Beantragung wird mit einem vereinfachten Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfen erfolgen. => https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
  • Für Unternehmen/Soloselbstständige mit bis zu 5000 Euro Monatsumsatz, wird es ein noch einfacheres Beantragungsverfahren ohne Hinzuziehung des Steuerberaters geben.
  • Die Höhe errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats und wird für jede angeordnete Lockdown-Woche ausgezahlt.
  • Für Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020, Soloselbstständige können wählen, auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz als Berechnungsgrundlage zu nehmen.
  • Für größere Unternehmen gelten abweichende Prozentanteile vom Vorjahresumsatz, die Höhe wird im Einzelnen anhand beihilferechtlicher Vorgaben ermittelt. 

Ausblick:

  • Bis Ende dieser Woche (So, 08.11.) sollen die Richtlinien zwischen Bundesregierung und Bundesländer abgestimmt werden.
  • Klärung der beihilferechtlichen Fragen mit der EU in der nächsten Woche (ab Mo, 9.11.2020).
  • Bis spätestens dem 13. November soll die Beantragung möglich sein, sofern bis dahin alle Fragen geklärt werden konnten.


Überbrückungshilfe III:

  • Olaf Scholz arbeitet an einer Weiterentwicklung der Überbrückungshilfen, die passgenauer den besonders hart betroffenen Branchen, wie die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, helfen sollen.
  • Die Beantragung soll bereits ab dem 01. Dezember erfolgen können.
  • Abschreibungsmöglichkeiten sollen zugunsten des Unternehmens geändert werden.
  • Die Beantragung soll vereinfacht werden, indem Betriebsausgaben pauschal angerechnet werden können.


Sonstiges:

  • Die KfW-Schnellkredite können künftig auch Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten nutzen. => https://corona.kfw.de/
  • Weiterhin ist die Beantragung des Überbrückungsgeldes (Überbrückungsgeld II) für die Monate September bis Dezember möglich, auch bei Beantragung der außerordentlichen Corona-Hilfen.
  • Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW können auch für Corona-bedingte Finanzierungen genutzt werden. => https://www.bb-nrw.de/de/index.html

Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums finden Sie weitere Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-10-29-neue-corona-hilfen.html