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  • Neue CoronaschutzVerordnung ab dem 15.07.2020
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Neue CoronaschutzVerordnung ab dem 15.07.2020

Die Landesregierung hat Änderungen für die CoronaSchutzverordnung, der CoronaEinreiseverordnung und CoronaBetreuungsverordnung beschlossen.

Wesentliche Änderungen betrifft die Personengrenzen für Veranstaltungen:

Feste aus besonderem Anlass, wie z.B. Hochzeiten, Taufen, Runde Geburtstage, Jubiläen bei Kontakt-Sicherung der Teilnehmenden nun bis zu 150 (bisher 50) Personen möglich.

Gleiches gilt für Beerdigungen.

Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen ist ein gesondertes Hygienekonzept erst ab 300 (bisher 100) Personen nötig.

Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird auf 30 (bisher 10) Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird auf 300 (bisher 100) erhöht.

 

Alle weiteren Änderungen und nach wie vor wesentlichen Punkte sind in den Verordnungen nochmals farblich markiert.

 

Hier finden Sie die neue CoronaSchutzverordnung.

Anlage zur CoronaSchutzverordnung

Hier finden Sie die neue CoronaEinreisverordnung.

Hier finden Sie die neue CoronaBetreuungsverordnung.

 

Weitere Informationen gibt es hier: https://land.nrw/de/pressemitteilung/minister-laumann-grundregeln-gegen-neue-infektionen-weiter-beachten-spielraeume