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Hochsauerlandkreis ist Hotspot

Hochsauerlandkreis ist Hotspot

Aktuelle Informationen zum Covid-19-Infektionsgeschehen!

Das Corona-Infektionsgeschehen breitet sich rasch aus, sodass ab heute leider auch der Hochsauerlandkreis die 7-Tages-Inzidenz von 50 (aktuell 52,7) überschritten hat.

Der Hochsauerlandkreis ist deshalb verpflichtet, eine Allgemeinverfügung mit weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Amtlichen Bekanntmachungen gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu veröffentlichen und übernimmt deren Regelungen der zweiten Gefährdungsstufe für den Inzidenzwert ab 50.

Folgende Regelungen und Maßnahmen gelten einen Tag nach der Veröffentlichung dieser Allgemeinverfügung, also ab Samstag, 24. Oktober, 0 Uhr:

  • Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.
  • Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Wo genau das vor Ort ist, legt der Kreis im Einvernehmen mit den Städten und Gemeinden ausdrücklich fest.
  • Die Kommunen können in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie eine Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen verabreden. Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, die zuständige Behörde lässt Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zu.
  • Der Betrieb gastronomischer Einrichtungen und der Verkauf alkoholischer Getränke ist von 23 Uhr bis 6 Uhr unzulässig.
  • An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden.

Die Allgemeinverfügung vom Hochsauerlandkreis finden Sie im Laufe des Tages unter https://www.medebach.de/aktuelles/corona-virus/

Bitte beachten Sie diese neue Regelungen für womöglich geplante Feiern und bei Ihrer Freizeitgestaltung!

Hier finden Sie unsere aktuelle FAQ-Liste: https://www.medebach.de/.../FAQ-Liste-Corona-Medebach_23...

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund oder werden es schnell wieder.

Quelle: u.a. Hochsauerlandkreis