• 02982-400 444
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • neue CoronaSchutzverordnung, gültig ab 28.05.21
  • neue CoronaSchutzverordnung, gültig ab 28.05.21
  • neue CoronaSchutzverordnung, gültig ab 28.05.21
  • neue CoronaSchutzverordnung, gültig ab 28.05.21
  • neue CoronaSchutzverordnung, gültig ab 28.05.21
  • neue CoronaSchutzverordnung, gültig ab 28.05.21
  • neue CoronaSchutzverordnung, gültig ab 28.05.21
  • neue CoronaSchutzverordnung, gültig ab 28.05.21
  • neue CoronaSchutzverordnung, gültig ab 28.05.21
  • neue CoronaSchutzverordnung, gültig ab 28.05.21

neue CoronaSchutzverordnung, gültig ab 28.05.21

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch unsere Landesregierung ist immer wieder für Überraschungen gut und ersetzt bereits ab Freitag die bestehende Coronaschutzverordnung, die bis 04.06. gültig gewesen wäre, durch eine neue Verordnung.

Diese neue Coronaschutzverordnung, nun gültig bis zum 24.06. füge ich Ihnen genauso wie die dazugehörige Pressemitteilung bei. In der Presseerklärung finden Sie zudem eine Tabelle, in der die Öffnungsschritte bzw. Möglichkeiten nach Inzidenzstufen grob zusammengefasst sind.

Ich versuche die Inhalte der neuen Verordnung einmal verständlich für einige Branchen bzw. Wirtschaftszweige zusammenzufassen, wo insbesondere auch die Nachfrage unserer potentiellen Gäste hoch ist. Leider kann ich Ihnen aber nicht ersparen immer mal wieder in der Coronaschutzverordnung nachzublättern. Sehen Sie es mir nach, dass ich hier nicht auf alle Teilbereiche eingehen kann.

Die wesentliche Unterscheidung zu den vorangegangen Coronaschutzverordnungen liegt in der längerfristigen Perspektive und weiteren Öffnungsschritten bzw. Möglichkeiten gekoppelt an 3 Inzidenzstufen.

Diese Inzidenzstufen werden Sie beim Lesen der 30seitigen Verordnung begleiten:

Inzidenzstufe 3 = 7-Tage-Inzidenz von über 50 bis höchstens 100 (hier befinden wir uns aktuell im HSK)

Inzidenzstufe 2 = 7-Tage-Inzidenz von über 35 und höchstens 50 (kann, wenn wir die nächsten Tage weiterhin unter 50 verbleiben ab Mittwoch, 02.06. bei uns gelten)

Inzidenzstufe 1 = 7-Tage-Inizdenz von höchstens 35 (da müssen wir hin😉)

Die in einer kreisfreien Stadt oder einem Kreis erreichte Inzidenzstufe finden Sie zukünftig auf der Seite www.mags.nrw.de/inzidenzstufen. Diese Seite wird täglich aktualisiert. Die höhere Inzidenzstufe wird erreicht, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag! Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird für den übernächsten Tag!

 

Die Unterschreitung des Mindestabstandes im öffentlichen Raum und somit z.B. auch an Tischen in der Gastronomie ist ab Freitag für folgende Zusammensetzungen erlaubt:

Inzidenzstufe 3 => Personen aus einem Hausstand ohne Personenbegrenzung oder Personen aus zwei Haushalten ohne Personenbegrenzung zzgl. immunisierter Personen (Nachweis vollständig geimpft oder Genesen) aus weiteren Hausständen oder ausschließlich immunisierte Personen ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder Hausstände

Inzidenzstufe 2 => Personen aus drei Hausständen ohne Personenbegrenzung zzgl. immunisierter Personen (Nachweis vollständig geimpft oder Genesen) aus weiteren Hausständen oder unabhängig von der Anzahl der Hausstände bis zu zehn Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen zzgl. immunisierter Personen

Inzidenzstufe 1 => Personen aus fünf Hausständen ohne Personenbegrenzung zzgl. immunisierter Personen (Nachweis vollständig geimpft oder Genesen) aus weiteren Hausständen oder unabhängig von der Anzahl der Hausstände bis zu 100 Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen zzgl. immunisierter Personen

Die Maskenpflicht bleibt unabhängig von einer Immunisierung bestehen. Siehe hierzu § 5 der Coronaschutzverordnung!

 

Für unsere Beherbergungsbetriebe gilt ab Freitag:

Übernachtungen in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen

  • Keine Einschränkung mehr bei den Gruppenzusammensetzungen und Gruppengrößen
    • Aber bei der Inzidenzstufe 3 und 2 => Negativtestnachweis (nicht älter als 48 Stunden) bei Anreise und Kontaktnachverfolgung (gewährleistet über die Dateneingabe in AVS und somit Ausstellung der SauerlandCard) und sofern Gruppen, die nicht nach § 4 Absatz 2 den Mindestabstand untereinander unterschreiten dürfen (siehe oben), ist von diesen alle drei Tage wieder ein neuer Negativtestnachweis dem Gastgeber vorzulegen!
    • In Inzidenzstufe 1 nur Negativtestnachweis bei Anreise!

Übernachtungen in Hotel, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Einrichtungen

  • Keine Kapazitätsbegrenzungen mehr bei der Belegung durch touristische Gäste unter einer Inzidenz von 100 (also ab Freitag!)
  • Keine Einschränkung mehr bei der Zimmerbelegung hinsichtlich Gruppenzusammensetzung und Gruppengröße
    • Aber bei der Inzidenzstufe 3 und 2 => Negativtestnachweis bei Anreise und Kontaktnachverfolgung (über AVS, SauerlandCard) und sofern Gruppen, die nicht nach § 4 Absatz 2 den Mindestabstand untereinander unterschreiten dürfen, ist von diesen alle drei Tage wieder ein neuer Negativtestnachweis dem Gastgeber vorzulegen!
    • In Inzidenzstufe 1 nur Negativtest bei Anreise!
  • Verpflegung bei Inzidenzstufe 3 nur Frühstück im Innenraum, ab Inzidenzstufe 2 volle gastronomische Versorgung für Hotel-/Pensionsgäste unter Einhaltung Hygienevorgaben und Mindestabständen

 

Für unsere Gastronomiebetriebe gilt ab Freitag:

Inzidenzstufe 3 => Außengastronomie mit Negativtestnachweis und Rückverfolgbarkeit (Empfehlung Einchecken über LUCA-App) und Tischzuweisung, Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes

Inzidenzstufe 2 => Kein Negativtestnachweis in der Außengastronomie erforderlich; Innengastronomie wieder mit Negativtestnachweis möglich!

Inzidenzstufe 1 => Kein Negativtestnachweis in Außen- und Innengastronomie (Innnegastronomie, wenn zusätzlich auch die Landesinzidenz unter 35 ist!!) erforderlich

Die max. Belegung von Tischen richtet sich nach der Inzidenzstufe wie oben aufgeführt => §4 Absatz 2

 

Das Personal, das in Kontakt mit Kundinnen und Kunden kommt, muss vorbehaltlich weitergehender arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben unabhängig von der Inzidenzstufe mindestens eine medizinische Maske tragen und mindestens zweimal in der Woche an einem bestätigten Selbst- oder Schnelltest unter Aufsicht teilnehmen oder einen Negativtestnachweis vorlegen!

 

Touristische Angebote wie Stadtführungen, geführte Wanderungen und Bike-Touren, etc. können ab Freitag in folgender Gruppengröße stattfinden

Inzidenzstufe 3 => im Freien maximal 10 Personen mit Rückverfolgbarkeit (z.B. LUCA-App) und dauerhafter Einhaltung Mindestabstand aller Personen 1,5 m, ansonsten Negativtestnachweis von allen Personen.

Inzidenzstufe 2 => im Freien maximal 20 Personen mit Rückverfolgbarkeit (z.B. LUCA-App) und dauerhafter Einhaltung Mindestabstand aller Personen 1,5 m, ansonsten Negativtestnachweis von allen Personen.

Inzidenzstufe 1 => keine Personenbegrenzung, kein Negativtestnachweis aber Rückverfolgbarkeit (z.B. LUCA-App)

 

Für unsere Einzelhandel gilt ab Freitag: 

Inzidenzstufe 3 => Keine Terminvereinbarung mehr notwendig und Wegfall Negativtestnachweis! Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm

Inzidenzstufe 2 => Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 10 qm

Inzidenzstufe 1 => Wegfall der Sonderregel für Geschäfte über 800 qm

 

Die Vorschriften für das Handwerk, das Dienstleistungsgewerbe und die Heilberufe unabhängig vom Inzidenzwert unter 100 finden Sie in § 17!

 

 Für unsere Museen, Kunstausstellungen und weitere Kultureinrichtungen gilt ab Freitag:

Inzidenzstufe 3 => Terminbuchung, Rückverfolgbarkeit (Empfehlung LUCA-App)! Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm

Inzidenzstufe 2 => auch ohne Terminbuchung, Rückverfolgbarkeit, zudem Führungen mit Gruppen von bis zu 10 Personen und Rückverfolgbarkeit möglich

Inzidenzstufe 1 => Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 10 qm, zudem Führungen mit Gruppen von bis zu 20 Personen und Rückverfolgbarkeit möglich

 

Für unsere Freizeit- und Vergnügungsstätten gilt ab Freitag:

Inzidenzstufe 3 => u.a. Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnliche Einrichtungen im Freien mit Negativtestnachweis und Vorschriften zu Mindestabständen auch während der Nutzung! Kutschfahrten mit Negativtestnachweis.

Inzidenzstufe 2 => u.a. zusätzlich Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen mit Negativtestnachweis, 1 Gast pro sieben Quadratmeter geöffnete Fläche; Indoorspielplätze mit Negativtestnachweis, 1 Gast pro sieben Quadratmeter geöffnete Fläche und Hygienekonzept, Einhaltung Mindestabstände

Inzidenzstufe 1 => u.a. zusätzlich Freibäder ohne Negativtestnachweis

Alle weiteren Möglichkeiten siehe bitte § 15!

 

Für unsere Musikvereine gilt ab Freitag: 

Inzidenzstufe 3 => Probebetrieb im Freien mit Negativtestnachweis und Rückverfolgbarkeit; in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgbarkeit ohne Gesang und Blasinstrumente

Inzidenzstufe 2 => in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgbarkeit auch mit Gesang und Blasinstrumente unter ständiger Durchlüftung

Inzidenzstufe 1 => in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgbarkeit ohne Gesang und Blasinstrumente oder mit bis zu 30 Personen auch mit Gesang und Blasinstrumente unter ständiger Durchlüftung; ab dem 1. September Musikfeste mit bis zu 1.000 Personen mit Negativtestnachweis und mit einem durch die zuständige Behörde genehmigtes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept möglich.

 

Für unsere Sportvereine gilt u.a. ab Freitag: 

Inzidenzstufe 3 => im Freien: Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis einschl. 18 Jahre zzgl. zwei Trainer/Betreuer; bis zu 25 Personen bei ausschließlich kontaktfreier Ausübung

Inzidenzstufe 2 => im Freien: kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit negativem Testnachweis und Rückverfolgbarkeit

                              Innen einschl. Fitnessstudios: Kontaktfreier Sport unter Einhaltung Mindestabstand, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, kein hochintensives Ausdauertraining!

Inzidenzstufe 1 => im Freien und Innen: Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und Rückverfolgbarkeit, Innen bei hochintensivem Ausdauertraining mit bis

                              zu 15 Personen mit Negativtestnachweis und Mindestabstand und vollständiger Durchlüftung oder mit viruzid wirkenden Luftfiltern

 

Für unser Schützenvereine (z.B. Hallenvermietung im Rahmen von Ferienfreizeiten)

Die Ausführungen hierzu werden nachgeliefert.

 

Für Private Veranstaltungen (ohne Partys!) gilt ab Freitag: 

Inzidenzstufe 3 => Weitestgehend nicht erlaubt, Ausnahmen siehe § 18

Inzidenzstufe 2 => außen bis zu 100 Personen, innen bis zu 50 Personen jeweils mit Negativtestnachweis aller Personen und Rückverfolgbarkeit (z.B. LUCA-App)!

Inzidenzstufe 1 => außen bis zu 250 Personen, innen bis zu 100 Gäste, zudem wieder Partys außen bis zu 100 Personen, innen bis zu 50 Personen jeweils mit Negativtestnachweis und Rückverfolgbarkeit (z.B. LUCA-App)

 

Alle Angaben noch ohne Gewähr, da diverse Passagen der Coronaschutzverordnung, wie immer, noch Interpretationsspielraum zulassen und hier noch Klarstellungen notwendig sein werden!!

 

Ich wünsche Ihnen einen schönen Restabend und stehe Ihnen mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ordnungsamt für Fragen gerne zur Verfügung.

Gehen wir gemeinsam verantwortungsvoll mit den zusätzlichen Möglichkeiten um, damit wir schnellstmöglich die Inzidenzstufe 1 erreichen!

 

Mit freundlichen Grüßen aus Medebach

Michael Aufmhof

Wirtschaftsförderung Hansestadt Medebach