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neue Coronaschutzverordnung, gültig ab 19.02.2022

neue Coronaschutzverordnung, gültig ab 19.02.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der am Donnerstag stattgefundenen Bund-Länder-Konferenz wurden drei Öffnungsschritte vereinbart, die sie folgender Grafik entnehmen können. Diese Beschlüsse der MPK müssen allerdings wie immer in die länderspezifischen Verordnungen überführt werden.

 Öffnungsschritte

Die neue NRW-Coronaschutzverordnung, die ich als Anlage beifüge, liegt nun vor. Neu ist die beigefügte Anlage 2 zur Verordnung, aus der hervorgeht, wann ein vollständiger Impfschutz sowie Genesenenstatus vorliegt und geht auf Auffrischungsimpfungen und gleichgestellte Personen ein.

Die wesentlichen Änderungen, die bereits ab Samstag, 19.02. in NRW gelten, fasse ich im Nachgang zusammen:

Wegfall von Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel

  • Für Ladengeschäfte und Märkte entfallen die Zugangsbeschränkungen der 2G-Regel. Somit ist das Betreten auch nicht-immunisierten Personen gestattet. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bleibt bestehen!
  • Das Tragen einer FFP2-Maske wird wegen ihrer noch besseren Schutzwirkung dringend empfohlen. Diese Empfehlung gilt darüber hinaus auch in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und fernverkehrs.
  • Das Tragen einer FFP2- Maske in Handelsgeschäften kann der jeweilige Marktbetreiber seinen Kunden/Besuchern auch verpflichtend vorschreiben (vgl. § 3 Abs.1 a Satz 3 CoronaSchVO).    

Lockerung der Zugangsregelungen von 2G auf 3G oder Wegfall 3G

  • Körpernahe Dienstleistungen: Die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen sowie der Besuch von Sonnenstudios ist nun neben vollständig immunisierten Personen auch ungeimpften Personen unter Vorlage eines gültigen negativen Testnachweises möglich (3G-Regel). Bei der Inanspruchnahme und Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist von nicht-immunisierten Personen verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Fahrschulen: Bildungsangebote von Fahrschulen stehen künftig wieder nicht-immunisierten Personen mit einem negativen Test offen.
  • Sport im Freien: Die gemeinsame Ausübung von kontaktfreiem Sport im Freien wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf ist für nicht-immunisierte Personen mit einem negativen Test wieder möglich. Bei Kontaktsportarten im Freien gilt dies unter Einhaltung der für Ungeimpfte geltenden Kontaktbeschränkungen.

Aufhebung von Kontaktbeschränkungen für Immunisierte

  • Für vollständig geimpfte oder genesene Personen entfallen bei privaten Zusammenkünften die Kontaktbeschränkungen.
  • Für nicht-immunisierte Personen gelten die Kontaktbeschränkungen vorerst bis zum 19.03. fort! Sie dürfen sich nach wie vor nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Publikumsmessen

  • Publikumsmessen sind wieder unter Beachtung der 2G-Regelung (Teilnahme nur für immunisierte Personen) zulässig. Die „750-Personen-Regel“ fällt weg.

Maskenpflicht im Freien

  • Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt.

Die weiteren Schutzmaßnahmen bleiben bis auf Weiteres bestehen. Das Infektionsgeschehen soll auf diese Weise weiterhin so begrenzt werden, dass die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturbereiche und die medizinische Versorgungsstruktur nicht gefährdet werden.

Weitere Lockerungen sind im Einklang mit den Beschlüssen der MPK zum 4. März geplant, soweit sich das Infektionsgeschehen weiterhin wie erwartet positiv entwickelt.

Auffrischungsimpfung

Die nordrhein-westfälische Landesregierung ermöglicht Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus haben, und Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine zweite Auffrischungsimpfung. Ein Schaubild habe ich ebenfalls in der Anlage beigefügt.
Mehr Infos erhalten Sie hier: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/zweite%20Auffrischungsimpfung

Weitere Themen

 

Für unsere Vereine

 

Beratungsstelle für kulturelles Ehrenamt startet in das Jahr 2022

Seit Ende letzten Jahres betreibt der Hochsauerlandkreis, mit Unterstützung des Landes NRW, die Beratungsstelle als Anlaufstelle für alle Fragen des kulturellen Ehrenamts. Seit dem 15.02.2022 bietet die Beratungsstelle eine offene Telefonsprechstunde für die kleinen und großen Fragen rund um Öffentlichkeitsarbeit, Fördermittelberatung, Vereinsführung, Digitalisierung, Nachwuchsgewinnung und vieles weiteres an.

Die Telefonsprechstunde findet jeden zweiten Dienstag (immer in den ungeraden Kalenderwochen) in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr statt. Andere Termin sin nach Absprache möglich.

Zurzeit wird ein Workshop-Programm für das laufende Jahr erarbeitet. Sobald die Termin feststehen, finden Sie weitere Informationen unter www.kulturregion-saueralnd.de/ehrenamt.

Ansprechpartner für kulturelle Vereine und Ehrenamt

Steffen Malessa (Tel. 0291/94-1807, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Ansprechpartner für Museen und Heimatstuben

Sarah Lieneke (Tel. 02931/94-4612, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Den aktuellen Flyer füge ich in der Anlage bei.

 

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

 

Am 15. Februar 2022 starteten die im digitalen Vereinsdialog kurz vorgestellten Förderprogramme ZukunftsMUT, Mikroförderprogramm und 100xDigital. Weiter geht es Anfang März mit dem Engagierten Land, dem Unterstützungsprogramm für Engagement-Netzwerke in strukturschwachen ländlichen Räumen. 

Für unsere Tourismusbetriebe

Informatorisch füge ich Ihnen gerne ein Schreiben von NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart bei, in dem u.a. auch auf Fördermöglichkeiten eingegangen wird.

Für alle Unternehmen und Gewerbetreibende

 

IHK-Veranstaltungen

Die IHK Arnsberg veranstaltet am 16. März um 15:00 Uhr in Zusammenarbeit mit den IHKs Hagen und Siegen ein kostenloses Webinar zum neuen, seit dem 1. Januar 2022 in Deutschland geltenden, Kaufrecht.

Mit Fokus auf den Verbraucherschutz wurde das Kaufrecht innerhalb der EU harmonisiert. Die Neuerungen betreffen Regelungen des allgemeinen Kaufrechts und finden somit Anwendung auf Unternehmerverträge (B2B), Privatverkäufe (C2C) sowie den Handel mit Verbrauchern (B2C) und gelten für den Online-Handel und den stationären Handel für Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Durch die Änderungen werden beispielsweise der Sachmangelbegriff neu definiert, eine Sache mit digitalem Inhalt einschließlich einer Aktualisierungspflicht eingeführt, die Beweislast verschärft und die Gewährleistungsrechte der Verbraucher gestärkt.

Auf welche Anforderungen müssen sich die Unternehmen einstellen und für welche Produkte sind welche Regelungen zu beachten? Auf diese und andere Fragen, gibt Rechtsanwalt Jochen Rechtmann im Rahmen des Webinars Antworten.

Hier geht`s zur Anmeldung: Webinar zum neuen EU-Kaufrecht (ihk-arnsberg.de)

Ausserdem bietet die IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland in Zusammenarbeit mit der DATEV eG eine Seminarreihe zur Digitalisierung betriebswirtschaftlicher Prozesse an. Die Veranstaltungen werden online jeweils von 15 bis 17 Uhr durchgeführt. Referent ist Christian Goede-Diedering, DATEV. Die Reihe startet mit den beiden folgenden Terminen:

 

 

Google Business und die eigene Internetseite

Kostenfreie Online-Veranstaltung für Händler, Dienstleister und Gastronomen am 23.02.2022 von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Wann immer Kunden eine Firma bei Google suchen, sehen sie als Erstes den Google-My-Business-Eintrag. Er ist somit die Online-Visitenkarte eines Betriebs. Nach wie vor ist es vielen Unternehmern nicht bekannt, dass sie den Eintrag ihrer Firma beanspruchen und eigenhändig pflegen können. Öffnungszeiten und Kontaktdaten, Routenplanung, Bilder und Neuigkeiten sowie Veranstaltungshinweise – in diesem Profil lassen sich viele relevante Informationen hinterlegen. Kunden können derweil Unternehmen und deren Dienstleistungen bewerten – umso wichtiger ist es, einen Blick auf den eigenen Google- und Bing Places-Eintrag zu haben.

Darüber hinaus bieten Google und Bing Dienste umfangreiche Tracking-Möglichkeiten, mit deren Hilfe Geschäftsleute die demografischen Merkmale der Besucher ihrer Seite kennenlernen können: Woher kommen sie? Wie alt sind sie? Interessieren sich eher Männer oder Frauen für meine Angebote? Aus diesen Erkenntnissen lassen sich gezielt Marketing-Kampagnen ableiten.

Welche Möglichkeiten Google My Business und Bing Places zur Verfügung stellt und welche weiteren Google- und Bing Dienste im unternehmerischen Kontext sinnvollerweise genutzt werden sollten, das zeigt IT-Experte Frank Bigge in seinem Vortrag auf. Unter anderen soll auch die Frage geklärt werden, wie eine eigene Webseite über den Google Generator aufgebaut werden kann sowie welche Vor- und Nachteile das hat.

Das Seminar richtet sich an Teilnehmer, die bisher noch nie oder nur wenig mit Google-My-Business und weiteren Google-Diensten gearbeitet haben. Um ortsansässige Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister fit für das Internet und die sozialen Netzwerke zu machen, hat die IHK Siegen eine Web-Workshop-Reihe konzipiert. Diese Veranstaltung ist ein Teil der Reihe.

Angemeldete Teilnehmer erhalten die benötigten Zugangsdaten zum Webinar einen Tag vor der Veranstaltung per E-Mail.

Hier geht`s zur Anmeldung: Veranstaltungsdetails »Google Business und die eigene Internetseite« - ihk-siegen.de

Als Mitglied des Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsnetzwerks möchte ich Sie noch auf folgende Veranstaltungen hinweisen:

Beratungsangebote:

 

Ökoprofit Soest-Sauerland 2022

Umwelt entlasten, Kosten senken, Image fördern: Dieses Ziel will das Projekt ÖKOPROFIT® mit kleinen und mittleren Unternehmen erreichen. Für die neu zu initiierende Projektrunde, welche diesmal in Kooperation der Kreise Soest und Hochsauerlandkreis stattfinden wird, werden bereits jetzt interessierte Unternehmen aus beiden Kreisgebieten gesucht. Start: März 2022

Weitere Infos zur Anmeldung HIER

 

Projekt KliMaWirtschaft

Mit dem Projekt KliMaWirtschaft des BVMW und des Fraunhofer IPK erhalten Sie kostenfrei individuelle und praktische Unterstützung bei der Reduzierung Ihrer Treibhausgasemissionen. Inhalte und Methoden lernen Sie in dreiteiligen Workshopreihen. In der Umsetzungsphasen erhalten Sie fachliche Begleitung und Beratung.

Weitere Infos zur Anmeldung HIER

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Veranstaltungen:

Erweiterte Registrierungs- und Nachweispflichten für alle Verpackungen - Änderungen im Verpackungsgesetz

Online-Termin: Freitag, 18. Februar 2022, 11:00 – 12:00 Uhr

Anmeldung HIER

Betrieblicher CO2-Footprint: Umgang mit Scope 3-Emissionen

Online-Termin: Donnerstag, 24. Februar 2022, 13:00 – 14:00 Uhr

Anmeldung HIER

Deutschland auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft

Online/Präsenz-Termin: Dienstag und Donnerstag, 29. Und 31. März 2022, 15:00 – 17:00 Uhr

Anmeldung HIER

Strategischer Energieeinkauf – Beschaffungsstrategien im Unternehmen etablieren

Online-Termin: Montag, 25. April 2022, 14:00 bis 14:45 Uhr

Anmeldung HIER

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Umfragen:

Steigende Strom- und Gaspreise — Auswirkungen auf Unternehmen

Teilnahme HIER

 

Mit freundlichen Grüßen aus Medebach

i.A.

Michael Aufmhof

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Hansestadt Medebach

Der Bürgermeister

- Wirtschaftsförderung -

Österstr. 1 | 59964 Medebach

Tel.: 02982 / 400 - 325 | Fax: 02982 / 400 - 410

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