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neue CoronaSchutzverordnung, gültig ab 19.03.2022

neue CoronaSchutzverordnung, gültig ab 19.03.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne sende ich Ihnen Informationen zur neuen Coronaschutzverordnung, gültig ab Samstag, 19.03.2022!

Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt vom morgigen Samstag an ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Corona-Patientinnen und -patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022. Dazu nutzt die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz.

Maskenregelungen in Innenräumen bleiben bestehen, im Freien entfällt die Maskenpflicht. Für besonders risikobehaftete Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten) wurden die im Bundesgesetz jetzt weggefallenen bisher bundeseinheitlichen Vorgaben in der Landesverordnung übernommen.

Für andere Beschränkungen, die bisher in der Landesverordnung geregelt waren, gibt es auch nach Maßgabe der Übergangsregelung des geänderten Infektionsschutzgesetzes keine Rechtsgrundlage mehr, sodass persönliche Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen (private Treffen bisher nur mit eigenem Haushalt oder max. zwei Personen aus einem weiteren Haushalt) sowie Zugangsbeschränkungen für Versammlungen wegfallen. Auch die prozentualen Kapazitätsbegrenzungen und festen Personenobergrenzen für Einrichtungen und Veranstaltungen entfallen, so zum Beispiel für den Besuch von Sportveranstaltungen. Diverse Zugangsbeschränkungen (etwa für Jugendarbeit, Sport im Freien und Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen) werden aufgehoben.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

  • Keine Kontaktbeschränkungen im Privaten mehr

Die persönlichen Kontaktbeschränkungen, die für immunisierte Personen bereits komplett weggefallen sind, entfallen jetzt auch für nicht immunisierte Personen.

  • Keine Kapazitäts-/Personengrenzen mehr

Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher auf 60 oder 75 Prozent oder durch absolute Höchstgrenzen beschränkt war, können ab sofort wieder voll besetzt werden. Die Maskenpflichten in Innenräumen und bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ebenfalls in Innenräumen bleiben aber bestehen.

  • Wegfall von Zugangsbeschränkungen und der Maskenpflicht im Freien

Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen (3G etc.).

Für Großveranstaltungen gilt künftig 3G und nicht mehr 2G+.

Für Volksfeste gilt zukünftig ebenfalls 3G.

Auch die Maskenpflicht im Freien wird dort, wo sie bisher noch galt, aufgehoben.

Es gilt weiterhin die Empfehlung, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Das Infektionsgeschehen wird weiterhin fortlaufend beobachtet und die Erforderlichkeit der jetzt verlängerten Schutzmaßnahmen überprüft. Für weitere Schutzmaßnahmen jenseits der in engen Grenzen noch möglichen Grundmaßnahmen bedarf es ab dem 2. April 2022 insbesondere einen Landtagsbeschluss.

 

Corona-Betreuungsverordnung wird ebenfalls bis zum 02.04.22 verlängert

Ministerin Gebauer: Maskenpflicht in Schulen endet zum 02.04. – nach den Osterferien keine anlasslosen Tests mehr

In Nordrhein-Westfalen soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein. Der Deutsche Bundestag hat heute ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das den Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht. Die Landesregierung nutzt die darin angelegte Möglichkeit einer Übergangsregelung. So gelten die derzeit gültigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen inklusive der Masken- und Testpflicht an den Schulen des Landes noch bis zum 2. April 2022 weiter. Danach bleibt es natürlich jedem unbenommen, in den Schulgebäuden weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen, allerdings ist dies dann eine individuelle Entscheidung.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Die Pandemie dauert schon über zwei Jahre, und wir alle sehnen den Tag herbei, an dem wir auf dem Weg zu mehr Normalität die Corona-Beschränkungen generell, aber besonders auch an unseren Schulen zurückfahren können. Angesichts der zum Teil dramatischen Auswirkungen der vergangenen beiden Jahre auf Kinder und Jugendliche dürfen sie bei den nun anstehenden Lockerungen nicht hintenanstehen. Das Land nutzt die Übergangsregelung des Bundes. Nach dem Ende dieser Übergangszeit endet die Maskenpflicht, sodass die Schülerinnen und Schüler ab Montag, dem 4. April 2022, keine Masken mehr in den Schulen tragen müssen. Bei allen anstehenden Entscheidungen ist mir besonders wichtig, dass der Umgang mit den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung an den Schulen mit den Öffnungsbeschlüssen von Bund und Ländern Schritt hält. Man darf nicht vergessen, dass unsere Schülerinnen und Schüler, ob klein ob groß, seit Beginn des Schuljahres im vergangenen August die Maske bis auf eine vierwöchige Pause ununterbrochen im Unterricht getragen haben.“

Die Testungen an nordrhein-westfälischen Schulen sollen, im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben, noch bis zum Beginn der Osterferien unverändert fortgesetzt werden. Nach den Osterferien werden die anlasslosen Testungen aber nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt. Wie bereits im Beschluss der Kultusministerkonferenz aus der vergangenen Woche vorgesehen, werden somit mit der Aufhebung von Test- und Maskenpflicht weitgehende Einschränkungen des regulären Schulbetriebs spätestens bis Mai entfallen.

Quelle: Corona-Betreuungsverordnung wird bis 2. April 2022 verlängert | Land.NRW

 

Alle weiteren Verordnungen und die Anlagen zur Coronaschutzverordnung finden Sie wie immer ebenfalls hier: Verordnungen und Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

 

Mit freundlichen Grüßen aus Medebach

i.A.

Michael Aufmhof

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