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Aktuelle Hinweise zum Coronavirus
So erkennen Sie, ob Sie sich mit COVID-19 angesteckt haben
Eine Infektion mit dem Coronavirus äußert sich insbesondere durch Symptome wie Husten und Fieber. Ein besonders wichtiger Hinweis auf eine Erkrankung: neu aufgetretene Kurzatmigkeit, oder wenn sich die Kurzatmigkeit deutlich verschlechtert.
Auch berichtet wurde über Halskratzen, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall sowie Schüttelfrost. Die Krankheit heißt dann COVID-19. Wenn Sie keinen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde: Dann können Ihre Beschwerden auf eine Grippe oder Erkältung zurückzuführen sein. Zuerst einmal ist es also wichtig, Ruhe zu bewahren.
So können Sie sich und andere schützen
Grundsätzlich können Sie selbst viel tun, um sich und andere zu schützen; und zwar vor dem Coronavirus ebenso wie vor anderen Atemwegserkrankungen, wie beispielsweise der Grippe. Denn: Auch Coronaviren werden in der Regel über Tröpfchen aus den Atemwegen übertragen. Gelangen diese an die Hände, kann auch eine Übertragung erfolgen, wenn Sie beispielsweise Ihr Gesicht berühren. Deshalb sind räumlicher Abstand und eine gute Händehygiene ein wichtiger Teil der Vorbeugung.
- Bleiben Sie nach Möglichkeit zuhause.
- Verzichten Sie auf Treffen mit Familie, Freunden und Bekannten.
- Halten Sie mindestens zwei Meter Abstand zu Ihren Mitmenschen.
- Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife, mindestens 20 Sekunden lang.
- Vermeiden Sie es, sich mit den Händen ins Gesicht zu fassen.
- Husten oder niesen Sie in ein Papiertaschentuch und werfen Sie dieses danach in einen Abfalleimer mit Deckel. Oder niesen und husten Sie in die Armbeuge. Wenn Sie husten oder niesen: Drehen Sie sich stets von anderen Menschen weg.
Mit der Empfehlung, soziale Kontakte auf das Notwendigste zu reduzieren, will die Bundesregierung erreichen, dass sich die Krankheit langsamer ausbreitet. Das wiederum soll die Praxen und Krankenhäuser davor bewahren, dass zu viele Patientinnen und Patienten gleichzeitig ihre Hilfe benötigen und irgendwann die Kapazitäten nicht mehr ausreichen, um allen auf dem hohen Versorgungsniveau helfen zu können, wie wir es in Deutschland gewöhnt sind.
Weitere Informationen finden Sie auf www.BZgA.de oder auf www.infektionsschutz.de.
So stellen Sie fest, ob ein Test für Sie in Frage kommt
Ein Test auf das Coronavirus ist nur bei einem COVID-19-Verdacht angezeigt. Wer getestet wird, entscheiden die Ärzte in den Testzentren oder Praxen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Symptome wie Fieber, Halsschmerzen oder Kurzatmigkeit allein reichen demzufolge nicht aus.
Ein Test wird bei Krankheitszeichen insbesondere in diesen drei Fällen durchgeführt:
- wenn Sie krank sind und in den vergangenen 14 Tagen engen Kontakt zu jemandem hatten, bei dem das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde,
- wenn Sie Krankheitsanzeichen wie etwa Kurzatmigkeit haben und sie einer Risikogruppen angehören: Sie also eine Vorerkrankung haben beziehungsweise älter sind als 60 Jahre,
- wenn Sie Krankheitsanzeichen haben und bei Ihrer Arbeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt kommen, die ein hohes Risiko für schwere Erkrankungen haben und besonders geschützt werden müssen; beispielsweise in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder der Altenpflege.
Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu, wenden Sie sich bitte TELEFONISCH oder per E-Mail an die in Ihrer Region zuständige Stelle – oft ist es das Gesundheitsamt – oder an Ihre hausärztliche Praxis oder rufen Sie die 116117.
Bitte beachten Sie: Wegen des Coronavirus rufen sehr viele Menschen bei der 116117 an, deshalb kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
In manchen Bundesländern benötigen Sie für den Test auf das Coronavirus eine Überweisung. Diese kann Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin derzeit nach einem Telefonat ausstellen.
Auch hierfür gilt also: Bitte anrufen, nicht einfach hingehen!
Während Sie auf das Testergebnis warten, sollten Sie sich selbst vorsorglich isolieren: zuhause bleiben, dort die Räume möglichst getrennt nutzen oder zeitlich versetzt. Meiden Sie dann auch zuhause alle engen Kontakte unter zwei Metern. Außerdem: gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen nach Möglichkeit einen Mund-Nasenschutz tragen, um Ihre Mitmenschen zu schützen.
Ein Test ist laut Robert-Koch-Institut nicht sinnvoll, wenn Sie gesund sind und keine Krankheitsanzeichen haben. Nach aktuellem Kenntnisstand dauert es zwischen Ansteckung und ersten Krankheitszeichen bis zu 14 Tage. Ohne Krankheitszeichen sagt ein negativer Test nichts darüber aus, ob man nicht doch noch an COVID-19 erkranken kann. Wichtig ist es deshalb, die Testmöglichkeiten für die Menschen freizuhalten, die krank sind.
Das heißt, wenn Sie selbst keine Krankheitsanzeichen haben, aber engen Kontakt zu einem nachgewiesenen Corona-Fall hatten: Bleiben Sie zu Hause. Wichtig auch hier: falls möglich die Räume getrennt nutzen oder zeitlich versetzt, zwei Meter Mindestabstand einhalten sowie die Hust- und Nies-Etikette und eine gute Händehygiene.
Treten später Krankheitsanzeichen auf, nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt auf. Dort erfahren Sie dann, was am besten zu tun ist.
So erhalten Sie bei Bedarf einen Krankenschein
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz: AU-Bescheinigung oder umgangssprachlich Krankenschein oder gelben Schein, stellen Ärztinnen und Ärzte nur für Sie aus, wenn Sie krank sind. Beispielsweise wenn Sie stark husten oder Fieber haben.
Wenn Sie also keine Krankheitszeichen haben, darf kein Arzt Sie krankschreiben – auch nicht, wenn ein Test positiv ergeben hat, dass Sie das Coronavirus in sich tragen. Für eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber: Wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt.
Es wird dann prüfen, ob es eine Quarantäne anordnet. Falls ja: erhalten Sie dort auch die Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Sie erhalten Ihr Gehalt dann genauso wie bei einer Krankschreibung. Die Quarantäne ordnet das Gesundheitsamt an, um andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen.
Auch in den folgenden Situationen darf Ihr Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen, sofern Sie nicht krank sind:
- wenn Sie Ihre Kinder zu Hause betreuen, weil die Kitas und Schulen geschlossen sind oder
- wenn Ihr Arbeitgeber Sie vorsorglich nach Hause geschickt hat.
Generell gilt: Wenn Sie krank sind, melden Sie sich bitte zunächst telefonisch in der Praxis an. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin kann Ihnen derzeit ausnahmsweise auch nach einem Telefongespräch den Krankenschein zusenden, und zwar per Post. Voraussetzung ist eine leichte Infektion der Atemwege, gegebenenfalls mit Verdacht auf COVID-19.
Das gleiche gilt auch, wenn Ihr Kind krank ist. So ersparen Sie sich den Weg in die Praxis – und schützen sich und andere.
Die AU-Bescheinigung ist für bis zu 14 Tage möglich. Das funktioniert derzeit auch dann, wenn Sie noch nie in der Praxis waren. Halten Sie dann für Ihren Anruf bitte Ihre elektronische Gesundheitskarte bereit.
Wenn es Ihnen oder Ihrem Kind, während Sie krankgeschrieben sind, schlechter geht, wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Arzt..
Bitte besprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob die telefonische Krankschreibung für Sie in Frage kommt oder ob gegebenenfalls doch ein Praxisbesuch nötig ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Arzt Sie beispielsweise untersuchen muss.
Darauf sollten Sie beim Praxisbesuch achten
Ganz wichtig: Wenn Sie in Sorge sind, dass Sie sich mit dem Virus infiziert haben könnten, rufen Sie immer zuerst Ihre Arztpraxis an oder senden Sie eine E-Mail! So ersparen Sie sich auch unnötige Wege.
Geben Sie der Praxis am Telefon oder in Ihrer E-Mail alle erforderlichen Informationen, etwa zu ihren Krankheitszeichen und zu einem Kontakt mit einer positiv getesteten Person oder zu einem Aufenthalt in einer Region mit vielen Fällen mit dem Coronavirus. Die Praxis kann Ihnen dann auch mitteilen, an wen Sie sich am besten wenden, beispielsweise um sich testen zu lassen.
Wenn Sie dann einen Termin erhalten haben, meiden Sie auf dem Weg dorthin möglichst den Kontakt zu anderen Personen. Gehen Sie bitte auf keinen Fall ohne vorherige telefonische Anmeldung zu einem Arzt oder in eine Bereitschaftspraxis! So schützen Sie sich und andere.
Und noch eine Bitte: Nehmen Sie in der Praxis Rücksicht: Beachten Sie die Anweisungen des Praxispersonals sowie die Hinweisschilder – etwa auf getrennte Eingänge oder Wartezimmer für Menschen mit Verdacht auf das Coronavirus.
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