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  • neue CoronaSchutzverordnung ab dem 30.05.2020
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neue CoronaSchutzverordnung ab dem 30.05.2020

Ab Samstag, 30. Mai, gelten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des Nordrhein-Westfalen-Plans weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen. Unter anderem wird die Kontaktbeschränkung auf bis zu zehn Personen geöffnet, Kontaktsport ist im Freien mit bis zu 10 Personen erlaubt und Aufführungen in Theatern, Opernhäusern oder Kinos werden möglich. Die neue Verordnung mit allen Details finden Sie hier:

CoronaSchutzVO

Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchutzVO