Häufig gestellte Fragen
Neben der CoronSchutzverordnung ist die CoronaEinreiseverordnung und die CoronaBetreuungsverordnung von besonderer Bedeutung. Hierneben gibt es weitere Allgemeinsverfügungen für besondere Bereiche bzw. einzelne Branchen.
Ihr findet die jeweils gültige Fassung immer hier.
Hier findet ihr alle wichtigen Antworten.
Weitere Informationen erhälst du unter dem Reiter "Verhaltensregeln".
Das Ministerium für Schule und Bildung hat mit einer Schulmail alle Schulen in Nordrhein-Westfalen angewiesen, ab Montag, 23. März 2020, die Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten mit Berufen in der kritischen Infrastruktur zu erweitern: Die Notbetreuung in Schulen wird auf das Wochenende sowie die Osterferien 2020 ausgeweitet. Darüber hinaus können Eltern, auch Alleinerziehende, die nachweislich in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, künftig unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder des anderen Elternteils die Notbetreuung an Schulen sowohl am Vormittag als auch in der OGS am Nachmittag nutzen, sofern eine eigene Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärt: „Die Landesregierung hält es für angezeigt, aufgrund der steigenden Infektionszahlen die bisherigen Regelungen an die neue Situation anzupassen. Damit leisten die Schulen einen noch größeren Beitrag, indem sie die Kinder der Eltern betreuen, auf die wir derzeit keinesfalls an ihrem Arbeitsplatz verzichten können.“
Das Schulministerium informiert auch online über ständig aktualisierte FAQ-Listen unter: www.schulministerium.nrw.de Hier finden sich auch umfangreiche Informationen über das erweiterte Angebot in der Notbetreuung.
ACHTUNG: Am 20.04.2020 tritt die erweiterte CoronaBetreuungsverordnung in Kraft. Weitere Tätigkeitsbereiche haben Anspruch auf Kinderbetreuung. Einzelheiten finden Sie hier:
Nach der aktuellen Rechtsverordnung ist alles zunächst bis einschl. 19.04.2020 geschlossen!
Die aktuelle Berichterstattung, die Schließung von Kindertagesstätten, Kindergärten sowie Schulen und Gespräche zwischen Erwachsenen können Kinder verängstigen.
Ein wichtiger Grundsatz lautet: Beruhigen Sie Ihre Kinder und nehmen Sie ihre Sorgen ernst. Strahlen Sie Ruhe und Geborgenheit aus. Erklären Sie Ihren Jüngeren die Krankheit auf sensible und nicht übertriebene Weise. Nehmen Sie sich unbedingt die Zeit, auf Fragen Ihrer Kinder einzugehen. Verwenden Sie bitte auch keine Worte, die Kinder verunsichern oder die sie vielleicht noch nicht verstehen („Tödlicher Virus“, „Panik“, „Infizierte“, „Weltweite Pandemie“, „Kontaktsperre“ usw.). Machen Sie deutlich, dass es eine neue Krankheit ist, welche der eigene Körper noch nicht kennt und dieser erst damit umzugehen lernen muss. Wichtig ist es, dass Sie stets bei den Fakten bleiben und sich um Aufklärung bemühen (z.B. beim Thema Hygiene und warum wir erst einmal alle zusammen zuhause bleiben müssen oder Verwandte und Freunde für eine gewisse Zeit nicht persönlich treffen können).
Lenken Sie das Augenmerk auf Lösungen. Wie können wir in Kontakt mit Oma, Opa, der Familie bleiben? Was können wir basteln, verschicken (z.B. Briefe schreiben, Sprachnachrichten aufnehmen, Grußbotschaften versenden)? Für wen in der Nachbarschaft können wir etwas Nettes tun – ein Bild malen oder vielleicht einen Kuchen backen?
Ältere Kinder müssen – je nach Alter – umfassender sachlich informiert werden. Hier sollte man vor allem darauf achten, dass sie nicht in der Nachrichtenflut allein gelassen werden und z.B. der Nachrichtenkonsum begrenzt wird bzw. bestimmte Infosendung gemeinsam geschaut werden, damit ein Austausch in der Familie stattfinden kann.
Quelle: Deutscher Familienverband
Vor einer Virusinfektion können Sie sich mit einer (Papier-)Atemmaske nicht schützen, insbesondere wenn diese nach einigen Minuten durch den Atem feucht geworden ist. Zudem fließt die Atemluft auch an den Rändern der Maske vorbei, so dass eine Infektion stattfinden kann. Atemmasken können helfen, wenn Sie selbst bereits erkrankt sind und Ihre Umgebung schützen wollen. Vergessen Sie dennoch nicht, die Atemmaske dann regelmäßig zu wechseln!
Quelle: Deutscher Familienverband
Eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland soll so weit wie möglich verlangsamt werden. Hierfür ist es notwendig, die Personen, die Kontakt zu Menschen hatten, bei denen das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, zu identifizieren und – je nach individuellem Infektionsrisiko – ihren Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Zeit, die zwischen einer Ansteckung und dem Auftreten von Krankheitszeichen (14 Tage) liegt, zu beobachten, wenn geboten, auch in häuslicher Quarantäne.
Das Robert Koch-Institut gibt Empfehlungen zum Management von Kontaktpersonen, die durch das zuständige Gesundheitsamt unter Berücksichtigung der angestrebten Schutzziele an die Situation vor Ort angepasst werden können.
Das Gesundheitsamt legt im Einzelfall das konkrete Vorgehen für Kontaktpersonen fest. Zu den Empfehlungen des Gesundheitsamtes kann gehören, zu Hause zu bleiben, Abstand zu anderen Personen zu halten, auf eine regelmäßige Händehygiene sowie auf eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume zu achten und Haushaltsgegenstände wie beispielsweise Geschirr und Wäsche nicht mit anderen zu teilen, ohne diese Gegenstände zuvor wie üblich zu waschen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ein eigenes Badezimmer genutzt werden. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden und die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich wie üblich gewaschen werden. Das Einhalten der Husten- und Niesregeln, die Benutzung von Einwegtaschentüchern beim Naseputzen und regelmäßige Händehygiene sind wichtig, damit die Viren im Falle einer tatsächlichen Ansteckung nicht unnötig in der Umgebung verteilt werden. Oberflächen, mit denen die betroffene Person in Berührung kommt, wie beispielsweise Tische oder Türklinken, sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.
Angehörige können hilfsbedürftige Kontaktpersonen im Alltag zum Beispiel durch Einkäufe unterstützen. Auch können sie helfen, indem sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume sorgen und auf regelmäßige Händehygiene achten. Körperkontakt sollten sie vermeiden.
Quelle: Infektionsschutz.de
Es gibt viele Internetseiten, die Antworten zusammenfassen. Hier möchten wir Ihnen die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung stellen.
Für alle privaten Haushalte in Deutschland gilt grundsätzlich weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Ausnahmen zum Schutz anderer Personen gelten für Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben. Das Bundesumweltministerium informiert über die Ausnahmeregelungen:
Ausnahme nur für Haushalte mit infizierten Personen oder begründeten Verdachtsfällen
Die Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus stellt auch die Abfallentsorgung in Deutschland vor besondere Herausforderungen. Da sich mehr Menschen länger als sonst zuhause aufhalten, fällt dort auch mehr Abfall an. Es kommt auf alle Bürgerinnen und Bürger an, damit die Restabfalltonnen nicht überquellen und Hygieneregeln eingehalten werden. Umso wichtiger sind während der Coronavirus-Pandemie die Abfallvermeidung und die richtige Abfalltrennung. Ausnahmen gelten nur für Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben.
Bisher sind keine Fälle bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mittels Kontaktinfektion angesteckt haben. Dennoch ist dieser Übertragungsweg nicht auszuschließen. Zum Schutz der Hausmeister, Nachbarinnen und Nachbarn in Mehrparteienhäusern sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abfallentsorgung empfiehlt das Bundesumweltministerium (BMU) daher in Abstimmung mit den für die Abfallentsorgung zu-ständigen Ministerien der Bundesländer folgende Vorsichtsmaßnahmen.
Für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben, gilt:
- Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle (gelber Sack), Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.
- Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
- Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
- Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
Für alle privaten Haushalte in Deutschland, in denen keine infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Für sie ändert sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts.
Diese Vorsichtsmaßnahmen orientieren sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Bundesländer haben sich auf ein vergleichbares Vorgehen verständigt, im Detail sind Abweichungen möglich.
27.03.2020 | Pressemitteilung Nr. 050/20 | Abfallwirtschaft
Das Leitungswasser in Deutschland ist sehr gut gegen alle Viren, also auch gegen das neuartige Coronavirus, geschützt und kann laut Umweltbundesamt bedenkenlos getrunken werden. Eine Virusübertragung über die öffentliche Trinkwasserversorgung gelte nach derzeitigem Kenntnisstand als höchst unwahrscheinlich. Trinkwasser gehört hierzulande zu den am besten überwachten Lebensmitteln.
Laut Informationen der Handelsketten ist die Versorgung mit Lebensmitteln weiterhin gesichert. Der Handel reagiert derzeit auf die verstärkte Nachfrage und stockt das Sortiment auf. Wenn es in einigen Filialen vorübergehend zu leereren Regalen kommt, liegen dem noch nicht angepasste logistische Abläufe und explizit keine Versorgungsprobleme zugrunde.