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Lohnfortzahlung bei Betreuung

Lohnfortzahlung bei Betreuung

Die Bunderegierung will Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kinder zu Hause betreuen und deshalb nicht mehr arbeiten können, weiter zu unterstützen. Deshalb verlängert sie die bereits geltende Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung von sechs auf zehn Wochen pro Sorgeberechtigtem. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 20 Wochen Fortzahlung.

Der Anspruch setzt voraus, dass Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, behindert oder auf Hilfe angewiesen sind, mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeit von den Eltern selbst betreut werden. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls (bis maximal 2016 Euro monatlich).

Weitere Informationen zum Kabinettsbeschluss finden Sie hier.

 

Quelle: bundesregierung.de