Weitere Hilfen für Arbeitnehmer
Viele Beschäftigte sind momentan in Kurzarbeit. Die Bundesregierung will die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer reduzieren: Dazu sollen das Kurzarbeitergeld erhöht, die Hinzuverdienstmöglichkeiten ausgeweitet und die Bezugszeit von Arbeitslosengeld verlängert werden.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Sozialschutz-Paket II beschlossen. "Schon unser erstes Sozialschutz-Paket hat den Menschen in Deutschland schnell geholfen. Mit dem Andauern der Pandemie wird deutlich, wo weitere Unterstützung nötig ist", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu dem Beschluss.
Für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert haben, soll das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 Prozent des entgangenen Nettolohns steigen. Für Beschäftigte mit Kindern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Diese Regelung soll bis Jahresende gelten.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit weitet die Bundesregierung außerdem die Hinzuverdienstmöglichkeiten aus: Ab dem 1. Mai ist es möglich, in allen Berufen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Auch dies gilt bis zum Ende des Jahres.
Hilfen für Arbeitslose und Kinder
Darüber hinaus hat das Kabinett beschlossen, das Arbeitslosengeld I für diejenigen um drei Monate zu verlängern, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Neben den Leistungsverbesserungen im Bereich des Kurzarbeiter- und des Arbeitslosengelds sieht das Sozialschutz-Paket II eine Reihe weiterer Regelungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise vor. So sollen zu Beispiel bedürftige Schul- und Kita-Kinder bei pandemiebedingten Schließungen der Schulen und Kitas mit Mittagessen versorgt werden. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf zustimmen.
Weitere Informationen zum Gesetzespaket finden Sie hier.